TOP Ö 6: Zusammensetzung der Ausschüsse (§§ 42, 43 SächsGemO) a) Finanz- und Verwaltungsausschuss b) Technischer und Umweltausschuss c) Sozial- und Kulturausschuss 6.1. Einigung über die Zusammensetzung der Ausschüsse 6.2. Im Falle der fehlenden EinigungBeschluss über die Benennung von Ausschussmitgliedern durch die Fraktionen 6.3. Im Falle des fehlenden Beschlusses über die Benennung Wahl der Ausschüsse unter vorheriger Festlegung des Berechnungsverfahrens bei der Feststellung des Wahlergebnissesbei der Verhältniswahl