Sitzung
SR/003/2015
Gremium
Stadtrat
Raum
Rathaus Potschappel, Ratssaal
Datum
05.03.2015
Zeit
18:00-21:10 Uhr

Öffentlicher Teil:

Ö 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Sitzung sowie der Beschlussfähigkeit
 
Ö 2
Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschriften vom 4. Dezember 2014, 16. Dezember 2014 und 15. Januar 2015
 
Ö 3
Informationen und Anfragen
 
Ö 4
Auswertung der Bürgerversammlung vom 3. Februar 2015 zum Thema Asyl und gegenwärtiger Stand der Unterbringung
 
Ö 5
Beschluss zur Umsetzung der Baumaßnahme "Sanierung und energetische Ertüchtigung der Grundschule mit Hort und Kindertagesstätte" und "abschließende Modernisierung der Turnhalle mit Ersatzneubau Sanitärbereich" in 01705 Freital-Wurgwitz, Zur Quäne 11,inkl. einer bauzeitlichen Auslagerung der Grundschule

Beschluss: beschlossen

B 2015/015
Ö 6
Informationen nach § 12 Abs. 4 Nr. 1 und 2 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital - IV. Quartal 2014

Beschluss: zur Kenntnis genommen

I 2015/003
Ö 7
Antrag der Fraktionen CDU, Bürger für Freital, SPD/Die Grünen und AfD zur Überprüfung der Mitglieder des Stadtrates auf eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR

Beschluss: beschlossen

A 2015/007
Ö 8
Entscheidung über die Annahme von Spenden im Zeitraum Jan./Feb. 2015

Beschluss: beschlossen

B 2015/017
Ö 9
Bestätigung der im Ältestenrat gefundenen Sitzungstermine für den Bildungsausschuss und Ausschuss Neuausrichtung städtischer Gesellschaften

Beschluss: beschlossen

 
Ö 10
Fortschreibung der Bedarfsplanung in Kindertageseinrichtungen einschließlich Kindertagespflege für das Jahr 2015

Beschluss: beschlossen

B 2015/012
Ö 11
Änderung der Finanzierung des Freizeit- und Erholungszentrums Hains (FEZ)

Beschluss: beschlossen

B 2015/013
Ö 12
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Freital für das Haushaltsjahr 2015

Beschluss: zur Kenntnis genommen

B 2014/066
Ö 12.1
Antrag der Fraktion SPD/Die Grünen im Haushalt 2015 die Fertigstellung des Bolzplatzes an der Rabenauer Straße zu berücksichtigen

Beschluss: zur Kenntnis genommen

A 2014/023